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Nadines Langlauf Wettbewerb

Teilnahmebedingungen

Dieses Reglement bezieht sich auf die Teilnahme am Wettbewerb "Nadines Langlauf Challenge" auf migrolino.ch.

Gewinnspielveranstalter:
migrolino AG

Teilnahmeberechtigung:
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein, welche das 18. Altersjahr vollendet haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeitende der migrolino AG, Franchisepartner/-innen sowie deren Shop-Mitarbeiter/-innen, Gewinnspielvereine, automatisierte Dienste und weitere professionalisierte/gewerbliche Teilnehmende.

Ablauf des Gewinnspiels:
Die Teilnahme am Wettbewerb ist bis zum 23.02.2026 möglich. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist in jedem Fall kostenlos. Um am Wettbewerb teilzunehmen, muss der Teilnehmer die Challenge bestehen: Steuere Nadine Fähndrich auf der Langlaufloipe, weiche den Gegnerinnen aus (du hast drei Leben) und sammle innerhalb von 35 Sekunden 20 Powerlino-Dosen. Nach erfolgreichem Abschluss der Challenge müssen eine gültige E-Mail-Adresse sowie das Geburtsdatum angegeben werden. Alle Teilnehmenden haben die Chance, einen der Hauptpreise zu gewinnen. Mehrfachteilnahmen sind möglich.

Der erste Hauptpreis lautet 1x Langlauf-Set (Salomon-Ski Skating und KV+ Tornado Plus Stöcke, signiert von Nadine Fähndrich und angepasst an die Grösse und das Geschlecht der Gewinner) im Wert von Rund 1'000 CHF.

Der zweite Hauptpreis lautet 1x Ferien im Costa Paradiso Resort in Sardinien (eine Woche für 2 Personen). Zum Beispiel eine Wohnung mit 2 Zimmern für rund 600 CHF. Der Preis gilt für die Unterkunft ohne An- und Abreise.

Unter allen Teilnehmenden wird rund eine Woche nach Ablauf der Teilnahmefrist der Gewinner oder die Gewinnerin durch Zufallsverlosung ermittelt und per E-Mail benachrichtigt. Der/die Gewinner/-in hat die Möglichkeit, innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung per E-Mail Anspruch auf den Hauptpreis zu erheben. Die Kontaktdaten werden anschliessend den Lieferanten der Preise zugestellt. Falls der/die Gewinner/-in nicht innerhalb dieser Frist mit migrolino in Kontakt tritt, verfällt der Anspruch auf den Preis. Die Gewinne werden nicht bar ausbezahlt.

Pro Person sind mehrere Gewinnspielteilnahmen möglich, um die Chance auf den Gewinn zu erhöhen, allerdings nur mit korrekten persönlichen Angaben. Der Gewinnspielveranstalter ist berechtigt, Teilnehmende, die ein Pseudonym oder eine gefälschte Identität verwenden, vom Gewinnspiel auszuschliessen.

Der Gewinnspielveranstalter behält sich zudem vor, Teilnehmende vom Gewinnspiel auszuschliessen, wenn Missbrauch und/oder Verstösse gegen diese Teilnahmebedingungen vermutet oder festgestellt werden oder andere wichtige Gründe vorliegen. Er ist berechtigt, jederzeit Anpassungen am Gewinnspielmodus vorzunehmen sowie das Gewinnspiel bei Vorliegen wichtiger Gründe auszusetzen, abzubrechen oder vorzeitig zu beenden.

Datenschutz:
Die Personendaten werden ausschliesslich erhoben und gespeichert, um einen reibungslosen Ablauf des Gewinnspiels zu gewährleisten, den Verpflichtungen im Rahmen des Gewinnspiels nachzukommen und den/die Gewinner/-in per E-Mail zu kontaktieren. Die Personendaten können an Dritte innerhalb und ausserhalb der Migros-Gruppe weitergegeben werden, sofern diese den Versand der Hauptpreise übernehmen. Die Bearbeitung der Personendaten erfolgt gemäss der Datenschutzerklärung der migrolino AG, abrufbar unter: www.migros.ch/de/datenschutz.

Rechtliche Informationen:
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über das Gewinnspiel wird – ausser mit den Personen, die gewonnen haben – keine Korrespondenz geführt. Falls Sie mit uns in Bezug auf die Teilnahmebedingungen Kontakt aufnehmen möchten, senden Sie bitte eine Nachricht an marketing@migrolino.ch.

Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel ist Zürich. Das Gewinnspiel und sämtliche rechtlichen Beziehungen zwischen dem Gewinnspielveranstalter und allfälligen Gewinnern unterstehen ausschliesslich Schweizer Recht, unter vollständigem Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und sowie der Bestimmungen des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980).